Wahlrechtsreform

Am Donnerstag wurde von Grünen und CDU mit Zustimmung der SPD das neue Landtagswahlrecht beschlossen. In Zukunft werden Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis nur noch mit ihrer Erststimme darüber entscheiden, wer in den Landtag einzieht. Mit der neu eingeführten Zweitstimme haben die Parteien über Listen die Möglichkeit, die Kandidatinnen und Kandidaten zu bestimmen, die ins Parlament kommen. Diese Entmündigung der Wähler mache ich nicht mit, so der Landtagsabgeordnete Stephen Brauer. Durch die Reform des Wahlrechts bestehe zudem die Gefahr, dass der Landtag, ebenso wie der Bundestag, aufgebläht wird. 180 oder gar 220 Abgeordnete sind möglich. Mit jährlichen Mehrkosten von bis zu 20 Mio. € grenzt dies an Selbstbedienung und ist in der derzeitigen Situation niemandem zu vermitteln