Volksbegehren: XXL-Landtag verhindern!

Das Volksbegehren „XXL‑Landtag verkleinern!“ will Folgendes erreichen:

  • Wahlkreise halbieren: Statt bisher 70 Wahlkreisen sollen künftig 38 nach dem Modell der Bundestagswahl eingerichtet werden.

  • Direktmandate reduzieren: Die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten sinkt von 70 auf 38, was die Entstehung von Überhang‑ und Ausgleichsmandaten deutlich verringern soll.

  • Parlamentsgröße drosseln: Ziel ist es, den Landtag auf nahe der Sollgröße von 120 Abgeordneten zu begrenzen und ein weiteres Aufblähen auf bis zu 200 Sitze zu verhindern. Aktuell sitzen schon 154 Abgeordnete im Landtag von Baden-Württemberg.

  • Kosten & Effizienz: Ein erheblichem Einsparpotenzial (geschätzt hunderte Millionen €) und einer effizienteren Arbeitsweise des Parlaments.

  • Demokratische Legitimität bleibt erhalten: Die parlamentarische Repräsentation und Bürgernähe bleibt trotz weniger Abgeordneter gewahrt.

  • Rechtsstreit & Sammelphase: Das Innenministerium stoppte das Volksbegehren Ende 2023 mit der Begründung verfassungsrechtlicher Bedenken (zu großes Gewicht der Verhältniswahl gegenüber der Persönlichkeitswahl). Die FDP klagte dagegen, und im März 2025 wurde das Volksbegehren zur freien (ab Mai 2025) und amtlichen Sammlung zugelassen.

  • Unterschriftenphase: Freie Sammlung läuft seit dem 5. Mai bis 4. November 2025, amtlich bis 4. August 2025. Ziel sind rund 770 000 Unterschriften (10 % der Wahlberechtigten), um einen Volksentscheid zu erzwingen.
     

Kurz gesagt: Wir möchten das Volksbegehren nutzen, um die Zahl der Wahlkreise und damit Direktmandate drastisch zu reduzieren, um ein überdimensioniertes Parlament zu verhindern, Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern – bei gleichzeitigem Erhalt demokratischer Prinzipien.

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Informationen & Dokumente

Nach einer Pause von mehreren Jahren wird damit in Baden-Württemberg wieder ein Volksbegehren in einer auch amtlichen Sammlung vorangebracht. Das ist die zweite Verfahrensstufe nach der Einreichung von 10.000 Unterstützerunterschriften auf dem Weg zu einem möglichen Volksentscheid. Das bisher letzte Volksbegehren, das diese Stufe erreichte, war „Rettet die Bienen“ von September 2019 bis März 2020. Wegen einer Einigung zwischen den Initiatoren, Umweltverbänden, Landtag und Regierung warben die Initiatoren damals  nicht mehr für das bereits laufende Volksbegehren, die amtliche Sammlung musste aber formal beendet werden.

FDP-Fraktions- und Landeschef Hans-Ulrich Rülke betonte auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Dieter Distler in Stuttgart: Mit dem neuen Zweistimmen-Wahlrecht, der Möglichkeit des Stimmensplittings sowie der Schwäche der großen Volksparteien könne der Landtag ab 2026 mehr als 200 Abgeordnete umfassen. Aktuell sind es 154 Abgeordnete.  „Die Bevölkerung hat nun die Gelegenheit, eine Begrenzung vorzunehmen“.

Dieter Distler wiederum zeigte sich zufrieden, als kleine Gruppe die Unterstützung einer flächendeckend vertretenen Organisation wie der FDP bekommen zu haben. „Effizienz“ sei schon immer beruflich sein Leitthema gewesen, ein viel zu großer Landtag wie in Baden-Württemberg sei völlig ineffizient. Einen FDP-Antrag für ein Volksbegehren zur Landtags-Verkleinerung hatte das Innenministerium wegen rechtlicher Bedenken zurückgewiesen.  Dieser Entwurf sei verfassungswidrig, so das Innenministerium, da es die Direktmandate im Vergleich zur Verhältniswahl zu wenig gewichte: Bei geforderten 38 Wahlkreisen und einer Regelgröße von 120 Abgeordneten betrage der Anteil der Direktmandate nur 31 Prozent der Mindestsitzzahl, das sei mit dem Gebot der Landesverfassung nicht vereinbar. Die Landesverfassung von 1953 nennt das Element der Persönlichkeitswahl an erster Stelle vor dem Element der Verhältniswahl. Bei aktuell 70 Wahlkreisen und einer Regelgröße von 120 Abgeordneten seien dies 58 Prozent.

Die FDP nennt diese Argumente vorgeschoben. Innenminister Thomas Strobl (CDU) sei es nur darum gegangen, den früheren Antrag der FDP auszubremsen, damit dieser nicht mehr für den Wahltermin im Frühjahr 2026 Wirkung haben könne. Rülke verwies auch auf die jüngste Argumentation des Bundesverfassungsgerichts bei dessen Entscheidung in Sachen Wahlrechtsreform. Die Richter hätten klargemacht, dass eben nicht nur die Wahlkreissieger den Wahlkreis verträten.

Konform mit der Verfassung
Der Antrag der Gruppe um Distler fordert zwar ebenfalls eine Reduzierung auf 38 Wahlkreise. Deren Gesetzesentwurf nennt aber eine Mindestgröße von 68 Abgeordneten. Dies sei konform zur Verfassung, so das Innenministerium bei seiner Zulassungsentscheidung im Juni 2024. Distler machte am Freitag aber deutlich, dass die Mindestgröße von 68 Abgeordneten im Landtag auch bei seinem Gesetzentwurf durch die Auswirkungen des Stimmensplittings und von Ausgleichsmandaten deutlich überschritten werden könne, etwa auf letztlich 100 bis 120 Abgeordnete.
154 Abgeordnete hat der aktuelle, 2021 gewählte Landtag. Nominell sind es zwar immer 120 Mandate, durch Zweitmandate, Überhangmandate und Ausgleich der Überhangmandate wächst der Landtag aber an. Nach der Wahl 1996 waren es sogar schon mal 155 Abgeordnete.